Garantie bei Re-Importen

Diskutiere, Garantie bei Re-Importen in iPhone Zubehör forum; Hallo liebe Community, hatte hier schon mal jemand einen Garantiefall bei einem re-importierten...
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c.
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  • Garantie bei Re-Importen
  • #1
Hallo liebe Community,

hatte hier schon mal jemand einen Garantiefall bei einem re-importierten Gerät/i-phone, das in Indien oder sonstwo in einem Nicht-EU-Land schon mal aktiviert und dann in Deutschland wieder verkauft wird, sog. differenzbesteuerte Geräte? Oder hat sich jemand schlau gemacht, ob die Garantie dann bei einem deutschen Apple Store in Anspruch genommen werden kann?


 
A
Shona

Lösungsvorschläge

Hey,

Diese Lösungen und Anleitungen bieten praktische Hilfestellungen und Tipps:
  • Garantie bei Re-Importen
  • #2
Grundsätzlich gilt die weltweite, einjährige Apple-Garantie ab dem Zeitpunkt des Erstverkaufs weltweit. Der Erstverkauf kann dabei auch der Verkauf an einen Zwischenhändler sein, die Garantieabdeckung wäre dann bereits zum Teil (oder ganz) abgelaufen.

Aber: wenn der Händler, bei dem du das Gerät kaufst, in Deutschland (oder der EU) sitzt, hast du einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch gegenüber diesem Händler, der ab dem Zeitpunkt deines Kaufs (unbeschadet der Herkunft des Geräts) zwingend greift.
 
  • Garantie bei Re-Importen
  • #3
Hallo,

ich habe mir deine Fragestellung und die hier geposteten Antworten sowie weitere Beiträge einmal genauer angesehen. Ich würde dir dringend empfehlen, die Hände vom Kauf zu lassen. Leider erleben wir in der Community immer wieder, dass Menschen beim Kauf von Apple-Geräten auf dubiose Händler hereinfallen. Ich würde das vermeintliche Schnäppchen lieber links liegen lassen, ein paar Euro mehr ausgeben und das Gerät bei einem deutschen, von Apple autorisierten Händler oder am besten direkt im Apple Store kaufen.

Es mag zwar ein wenig teurer sein, dafür ersparst du dir aber unnötigen Ärger und Nerven. Allein die vielen Beiträge in diesem Thread zeigen schon, dass erhebliche Zweifel bestehen. Deshalb mein Tipp: Lass die Finger davon und kaufe lieber direkt bei Apple oder einem autorisierten Händler.

LG, Dutchman
 
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  • #4
Die Differenzbesteuerung nach §25a UStG gilt allerdings nur für Gebrauchtwaren. Für Neuware ist sie nicht anwendbar.

Und die Ware muss aus der EU stammen.

Da ist was faul.
 
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  • #5
Ich denke, man kann bei diesem Händler kaufen. Aber man muss sich halt darüber im Klaren sein, dass man die „Katze im Sack“ bekommt.

Ich würde das iPhone bestellen, testen - insbesondere die Garantieabdeckung - und notfalls wieder zurückschicken. Bezahlen kann man auch mit Paypal, das ist eine zusätzliche Absicherung.
 
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  • #6
Gern geschehen, claudielle,

wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du beim Kauf schriftlich bestätigen lassen, dass das Gerät neu und mit voller Gewährleistung verkauft wird.

Liebe Grüße

PreCognition
 
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  • #7
Das Problem - eins der Probleme - ist, dass Du:

  1. erhebliche Zweifel hast
  2. alle Apple Vorteile nutzen willst und das
  3. auch möglichst günstig.
Das wird nicht funktionieren.

Mein Tipp: kaufe original beim Original. Das spart Zeitund Nerven und damit letztlich Geld.

Alle Apple Vorteile kannst du dann rundum und uneingeschränkt nutzen.
 
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  • Garantie bei Re-Importen
  • #8
Der Händler preist es als "Neuware mit Herstellergarantie" an. Und das eben verstehe ich nicht. In den Bewertungen der Käufer ist zu lesen, dass einige Handies, obwohl als "neu" verkauft, bereits im Nicht-EU-Ausland aktiviert wurden (retournierte Handies?). Dann gilt die Garantie-Laufzeit ab Erstaktivierung?

Der Händler, von dem ich kaufen würde, sitzt in Deutschland.
 
  • Ersteller
  • Garantie bei Re-Importen
  • #9
Noch ist mir nichts passiert, ich versuche mich, erst mal schlau zu machen... Es gibt gerade zur Blackweek (oder vielleicht auch so bei Ebay z. B.) online solche differenbesteuerten iphones (das 16er möchte ich mir kaufen) im Angebot, die liegen preislich ca. 200 € unter dem Normalpreis. Aktuell bietet sie der Händler smartphone only an oder auch smartport.

Die Telefone werden als "Neuware (OVP) mit Herstellergarantie, Hinweis für gewerbliche Kunden:

Differenzbesteuert nach §25a UStG. Die Umsatzssteuer wird nicht separat

ausgewiesen." angepriesen.

Apple Care Plus kann man dazu kaufen, aber dann würde ich ja am Ende genauso viel zahlen, wie wenn ich es zum regulären Preis erwerbe.

Das steht in den AGB:

9. Gewährleistung und Garantien

Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die

nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für

Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die
  • ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
  • auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf
  • (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Beschränkungen gegenüber Verbrauchern

Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel

nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die

Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab

Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen

Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht

werden.

Beschränkungen gegenüber Unternehmern

Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Privatkunden. Gegenüber

Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware

nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des

Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche

Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir

keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für

Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.

Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher

Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den

Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und

Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die

Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt,

der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir

einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Garantien und Kundendienst

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und

deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf

besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen,

Reklamationen und Beanstandungen von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis

17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0531-224590355 sowie per E-Mail unter

[email protected].
 
  • Ersteller
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  • #10
Danke, PreCognition, das sind gute Hinweise! So, habe ich das auch schon irgendwo gelesen bei meinen Recherchen, dass Apple die Reparatur im Rahmen der Garantie verweigern "kann" - daher wollte ich mal hier fragen, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat oder wovon es abhängig ist, ob Reparaturen von solchen Re-Importen als Garantieleistung durchgeführt werden. Oder wäre dann der Nicht-EU-Verkäufer (den ich ja dann gar nicht kenne, außer ich erhalte tatsächlich den Kaufbeleg) derjenige, an den ich mich im Garantiefall wenden müsste (was wohl kompliziert wäre...)?

Und im Hinblick auf Gewährleistung durch deutschen Verkäufer frage ich mich, ob dieser, weil er ja das Gerät "mit Herstellergarantie" verkauft, dann nicht auf die Garantie verweist und ich dann am Ende weder das eine noch das andere bekäme..

.

Gut, dann versuche ich mal, ob ich beim Apple Support vorab eine Auskunft bekomme.
 
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  • #11
Welchen Fall meinst du konkret: welcher Händler, welches Gerät, was ist passiert? Hast du Apple Care + abgeschlossen?
 
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  • #12
Richtig - und: es ist gut sich vor einem Kauf zu informieren, was genau kaufe ich, zu welchen Bedingungen und ist es das, was ich wirklich haben will?
 
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  • #13
Mir wäre das zu aufwändig. Und: der Apple Rundum-Sicherheits-Service würde mir fehlen, z.B. die Option auf Apple Care+
 
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  • #14
Guten Abend, claudielle,

vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Frage in der Apple Support Community.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du wissen: Ob bei einem iPhone, das als „differenzbesteuertes“ Gerät aus einem Nicht-EU-Land stammt (also Re-Import, hoffentlich kein Grau-Import), die Garantie bei einem deutschen Apple Store bzw. Apple-Servicewerkstatt greift.

Kurz gesagt: Das ist unsicher — Apple Distribution International kann Garantieleistungen auf das Land beschränken, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.

Legal - Germany Universal Warranty - Apple

Warum das problematisch sein kann:

  • In der offiziellen Garantie-Richtlinie steht, dass Apple „den Garantieservice für iPhone und iPad auf das Land beschränken kann, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde“.
  • Das heißt: Selbst wenn das Gerät neu und originalverpackt verkauft wurde, könnte Apple im Garantiefall den Service verweigern — weil das Gerät aus Indien oder einem anderen Nicht-EU-Land stammt und nicht durch den offiziellen europäischen Vertrieb lief.

Was Du in deinem Fall nun tun kannst:

  • Beim Händler nach dem originalen Kauf-/Importbeleg fragen — mit dem Du belegen kannst, wo und wann das Gerät verkauft/aktiviert wurde.
  • Den Seriennummer-Status bei Apple prüfen (z. B. auf der Apple-Support-Seite), um zu sehen, ob Apple das Gerät als „in Europa verkauft“ führt.
  • Vielleicht Kontakt mit dem Apple-Support unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 6645 451 (Deutschland) oder einem Autorisierten Service Provider aufnehmen — und konkret nachfragen, ob das Gerät trotz Re-Import in Deutschland unter Garantie fällt.

Gut zu wissen: Selbst wenn Apple die Herstellergarantie verweigert, bleiben Dir die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler — sofern Du in der EU gekauft hast.

Ich hoffe, das hilft Dir! Sag gern Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast oder wie man die Seriennummer & Garantie-Status bei Apple prüft. Auch wie man nachträglich, anhand des Kaufbelegs, den Beginn der Garantie anpasst.

Beste Grüße & viel Erfolg

PreCognition

PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.
 
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  • #15
Das mit der Differenzbesteuerung hatte ich im ersten Durchgang völlig überlesen.

Sie kann nur abgewandt werden bei Gebrauchtwaren, für die innerhalb der EU bereits einmal Umsatzsteuer entrichtet wurde.

Entweder deklariert der Händler also seine aus Drittländern eingeführte Ware als gebraucht oder es sind tatsächlich keine neuen iPhones.

Immerhin sitzt der Händler mit einer deutschen GmbH in Braunschweig und scheint seit mehr als 10 Jahren zu existieren.

Ich vermute mal, dass die Produktionsüberhänge und Rückläufer aus aussereuropäischen Märkten günstig aufkaufen, als Gebrauchtgeräte importieren und hier differenzbesteuert verkaufen. Der Preisvorteil resultiert dann aus der Umsatzsteuer-Differenz.

Der Haken dürfte sein, dass die Herstellergarantie bereits (teilweise) abgelaufen ist.
 
Thema: Garantie bei Re-Importen

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