Meldung eines gestohlenen, noch nicht aktivierten iPhones

Diskutiere, Meldung eines gestohlenen, noch nicht aktivierten iPhones in iPhone Zubehör forum; Sehr geehrtes Apple-Support-Team, hiermit möchte ich den Diebstahl meines iPhones melden und um...
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  • Meldung eines gestohlenen, noch nicht...
  • #1
Sehr geehrtes Apple-Support-Team,

hiermit möchte ich den Diebstahl meines iPhones melden und um Ihre Unterstützung bitten.

Das iPhone wurde neu, originalverpackt und noch nicht aktiviert gekauft.

Der Kauf erfolgte am 19.11.2025 in der Apple Store Filiale Jungfernstieg, Hamburg.

Die Rechnung ist vorhanden.

Kaufdetails:

Name auf der Rechnung: Fetih ******

Seriennummer: **********

IMEI: **************

Leider wurde mir das iPhone heute gestohlen.

Ich habe den Diebstahl bereits bei der Polizei in Deutschland angezeigt.

Ich bitte Sie höflich, das Gerät in Ihrem System als gestohlen zu markieren und mir mitzuteilen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.

[Vom Moderator bearbeitet]


 
A
Shona

Lösungsvorschläge

Hey,

Diese Artikel werden dir weiterhelfen:
  • Meldung eines gestohlenen, noch nicht...
  • #2
Hallo,

vielen Dank für deinen Beitrag und dafür, dass du dich an die Community gewandt hast. Bitte beachte dabei, dass dies eine freie Nutzer-Community ist und kein offizieller Apple-Support. Wir können hier nur Erfahrungen teilen und sachlich einordnen, aber keine Maßnahmen im Namen von Apple veranlassen.

Aus diesem Grund und zu deinem eigenen Schutz bitten wir außerdem darum, keine sensiblen Daten wie Namen, Seriennummern oder IMEI öffentlich zu posten. Die Moderation greift in solchen Fällen ein, um Missbrauch zu verhindern.

Es ist nachvollziehbar, dass du dir in dieser Situation Hilfe erhoffst. Leider gibt es bei noch nicht aktivierten Geräten keine technische Möglichkeit, nachträglich einzugreifen. Gut ist, dass du bereits Anzeige bei der Polizei erstattet hast – das ist der einzig richtige formale Schritt.

Wir hoffen, dass dir die Einschätzung der Community trotzdem bei der Einordnung der Situation hilft, auch wenn die Antwort ernüchternd ist.

LG, Dutchman
 
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  • #3
Anir,

für Diebe ist das die beste aller Möglichkeiten: sie haben ein nigelnagelneues Gerät, das sie ungeniert weiter verkaufen oder für sich selbst problemlos einrichten können.

Leider kann dir Apple da nicht weiterhelfen.

Bitte erstatte Anzeige bei der Polizei und informiere damit die Hausratversicherung. Vielleicht deckt diese mindestens einen Teil des Schadens ab.

VG
 
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  • #4
Volltreffer - leider nur für den Dieb. Der kann das Gerät nun problem- und folgenlos weiterverkaufen oder selbst nutzen.

Auf neuen, nicht aktivierten Geräten greift keine Aktivierungssperre und kein Diebstahlschutz. Eine Lokalisierung ist nicht möglich.

Die Polizei stellt solche Fälle idR nach einigen Wochen ein.
 
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  • #5
Die klassische Hausratversicherung unterscheidet bei Hausrat, der sich außerhalb der Wohnung befindet, zwischen Diebstahl (etwas wird gestohlen, weil sich eine gute Gelegenheit ergibt) und Raub (etwas wird unter gewaltandrohung oder gar gewaltanwendung gestohlen).

Ein Diebstahl ist in den meisten Fällen nicht versichert (Fahrräder bilden hier die Ausnahme, da sie meist über einen Zusatzbaustein mitversichert sind).

Bei Raub hingegen greift in vielen Versicherungspolicen die sogenannte Außenversicherung, die Hausrat abdeckt, der sich vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befindet. Damit wäre dann auch ein Raubüberfall oder ein Einbruch in ein Hotelzimmer abgedeckt.

Auch wenn es diese Klausel in vielen HRV gibt, sollte man die eigene Police im Zweifel prüfen.
 
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  • #6
Gut zu wissen, das Gerät ist:

  1. nicht eingerichtet
  2. Apple sperrt keine Geräte im Fall eines Diebstahls, diese Frage hatten wir hier tatsächlich schon sehr oft.
 
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  • #7
Kurze Anmerkung zum Thema Hausratversicherung: Hausratversicherungen übernehmen Diebstähle in der Regel nur bei einem Einbruchdiebstahl. Das bedeutet, das Gerät muss aus der Wohnung oder dem Haus entwendet worden sein. Ein Diebstahl auf offener Straße ist normalerweise nicht mitversichert. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen, daher sollten diese geprüft oder direkt beim Versicherer erfragt werden. Diese Unterscheidung ist hier zwingend zu beachten.

LG, Dutchman
 
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  • #8
Nach der ganzen Hausratversicherungsdiskussion zurück zum Thema:

Wenn ich ein neues iPhone einrichte und mit meinem Apple-Account verknüpfe, erfolgt doch ein Abgleich mit Daten auf dem 'Apple-Server'. Apple kennt Liefer-/ Verkaufsdatum, Garantieende etc. und identifiziert das spezielle iPhone doch sicher über Seriennummer und/ oder IMEI. Das Sperren sollte also für Apple kein Problem sein. Selbst, wenn der TO auf seinen Kosten sitzen bleibt, wäre es für einen Dieb dann aber unbrauchbar.
 
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  • #9
christine33 schrieb:

Für die Hausratversicherung könnte die Anzeige wichtig sein und natürlich
für die "Statistik", wo gibt es Hotspots?
Ich glaube nicht, dass die HRV den Diebstahl deckt, wenn kein Einbruch o.ä. stattgefunden hat. Das mag aber fallweise anders geregelt sein.

Ausserdem wird man hier grobe Fahrlässigkeit unterstellen, wenn das Gerät 4 Wochen ohne Aktivierung "herumgetragen" wurde.
 
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  • #10
Für die Hausratversicherung könnte die Anzeige wichtig sein und natürlich

für die "Statistik", wo gibt es Hotspots?
 
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  • #11
Gut zu wissen: unsere Hausratversicherung hat einen Diebstahl des iPhones wie den Diebstahl eines Fahrrads behandelt.

Die für deinen Fall passenden Bedingungen findest du in den schriftlichen Bestimmungen deiner Hausratversicherung
 
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  • #12
Hallo ervau,

das ist eine wirklich gute und nachvollziehbare Überlegung – und technisch gedacht liegst Du damit absolut richtig. Apple kann ein iPhone eindeutig über Seriennummer und IMEI identifizieren, kennt Kauf- und Garantiedaten und gleicht diese bei der Einrichtung auch mit den eigenen Servern ab. Rein technisch wäre eine solche Sperre also möglich.

Leider unterstützt Apple dieses Szenario so nicht. Eine Gerätesperre greift offiziell nur über „Wo ist?“ und die Aktivierungssperre, und dafür muss das iPhone vorher aktiv mit der Apple-ID des Besitzers verknüpft gewesen sein. Ohne diese Kopplung sperrt Apple Geräte nicht allein anhand von Kaufdaten – selbst dann nicht, wenn der rechtmäßige Besitzer bekannt ist.

Dein Gedanke ist absolut sinnvoll und würde Diebstahl deutlich unattraktiver machen, wird von Apple aktuell aber bewusst nicht umgesetzt. Trotzdem: gute Idee, sauber hergeleitet und verständlich argumentiert.

Liebe Grüße
 
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  • #13
\@ervau

gerne – vielleicht bräuchte es einfach genügend Mitstreiter, die Deinen Gedanken bei Apple einreichen.

Feedback - iPhone - Apple

Bei den millionenfach verkauften iPhones dürfte das Thema sicher mehr Gewicht bekommen.

Liebe Grüße
 
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  • #14
Wohl eine Frage der Betrachtungsweise.

Unter betriebswirtschaftlichem Aspekt uninteressant für Apple. Das iPhone ist verkauft, Umsatz gemacht, Gewinn realisiert. Wer das iPhone anschließend nutzt, egal. Kundenbezug/ Kundenfreundlichkeit wäre der andere Aspekt. Allerdings günstigstenfalls 'Prio. 2'.

Hilft dem TO natürlich jetzt alles nicht weiter.
 
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  • #15
Hallo ervau,

das ist eine sehr treffende Einordnung. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht hast Du sicher recht, da ist das Thema für Apple eher nachrangig.

Der Aspekt Kundenfreundlichkeit und Abschreckung von Diebstahl steht dem gegenüber, bekommt aber vermutlich keine hohe Priorität.

Und ja, am Ende hilft diese Betrachtung dem TO leider im konkreten Fall nicht weiter. Trotzdem ist es ein wichtiger Gedanke, den man ruhig so stehen lassen kann.

Beste Grüße
 
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  • #16
Keine Anbieterin der Welt handhabt das anders: weder Samsung, noch Google noch irgendeiner.

Apple hat dazu auch keine Befugnisse.

Und: der Datenschutz gilt hier wirklich umfassen.

Was genau sollte Apple deiner Meinung nach aufklären? Apple hat keinerlei hoheitsrechtliche Kompetenzen, werde hier noch sonst irgendwo.

Einen Diebstahl zu ermitteln und aufzuklären ist allein Sache der Polizei und nicht die des Herstellers.
 
Thema: Meldung eines gestohlenen, noch nicht aktivierten iPhones

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